Muss ich das Fotoshooting bar bezahlen oder kann ich auch per Banküberweisung den Betrag begleichen?

Der Unkostenbetrag für das Fotoshooting ist im vorraus zu begleichen.Eine Absage des Fotoshootings wird nur 1 Woche vor dem Shooting akzeptiert,wobei 50 % des Betrages einbehalten wird,um die Unkosten zu decken.Wird eine Absage 1 Tag oder gar am Shootingstag selbst ausgesprochen,kann der Betrag nicht zurückerstattet werden.Dies ist im Hinblick auf z.b. Anmietung eines Fotostudio sehr wichtig zu nehmen und muss berücksichtig werden.

 

Der Unkostenbetrag kann in bar z.b. bei einem persönlichen Gespräch beglichen werden oder per Banküberweisung.Sollte der Unkostenbetrag für das Fotoshooting nicht 14 Tage davor eingezahlt werden sein,kann das Fotoshooting leider nicht stattfinden und der Termin wird neu vergeben.

 

Sollte beim Fotoshooting 1 extra Stunde gebucht werden,so ist diese im Anschluss in bar zu begleichen.

 

Diese Vereinbarung wird vertraglich vor dem Shooting geregelt.


Ist ein Fotoshooting teurer,wenn ich mit 2 oder mehreren Personen zum Shooting erscheine?

Ob beim Shooting 2 oder mehrere Personen mitwirken ist eigentlich unwichtig.Ich werde nur für eine bestimmte Zeit gebucht und die ist nicht abhängig von der Personenzahl.

Wichtig wäre im Vorfeld nur zu wissen,wieviele Personen beim Shooting mitwirken werden,um das Fotoshooting besser planen zu können.